Honorartransparenz endet, wo Selbstständigkeit beginnt

Als ich als Maskenbildnerin anfing, wusste ich nicht, was ein Tagessatz ist. Ich wusste nicht, was ein Brautstyling kosten sollte. Ich habe gefragt. Die Antwort war immer dieselbe. Das musst du für dich herausfinden.

Im Maskenbildforum dasselbe Bild. Diskussionen über zu niedrige Honorare, Klagen über Produktionen, die nichts mehr zahlen wollen, eine kollektive Empörung über die Marktlage. Konkrete Zahlen kamen selten. Wer fragte, was die anderen nehmen, bekam Andeutungen. Eine Range, ein Hinweis auf das Gewerk, ein „kommt auf die Produktion an“.

Vor zwei Tagen, am 7. Juni 2026, ist eine Frist abgelaufen. Bis zu diesem Datum musste die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt sein. Stellenanzeigen mit Gehaltsbändern. Auskunftsrechte für Angestellte. Berichtspflichten für Unternehmen ab 100 Beschäftigten. Eine Schutzregelung gegen Lohnungleichheit, die seit Jahrzehnten dokumentiert ist.

Mich betrifft das nicht. Dich, falls du selbstständig bist, vermutlich auch nicht.

Im Maskenbild bezahlt die Verhandlung

Für angestellte Maskenbildnerinnen existieren Zahlen. Die Tarifgage für Film und Fernsehen liegt bei 1.482 Euro pro Woche bei einer 50-Stunden-Woche, Stand 2023. Wer festangestellt am Theater anfängt, verdient laut Entgeltatlas 2026 im Median 2.080 Euro brutto pro Monat. Das ist nachschlagbar.

Was die freie Maskenbildnerin auf der nächsten Produktion bekommt, weiß niemand außer ihr und denen, die sie engagiert haben. Eine Strukturanalyse zur ökonomischen Prekarität in den darstellenden und bildenden Künsten beschreibt den Mechanismus:

„Die systematische Tabuisierung von Geldfragen im Kulturbetrieb speist sich aus der romantischen Vorstellung des autonomen Genies.“

Und zur Funktionsweise:

„Veranstalter und öffentliche Institutionen nutzen diese Scham systematisch aus, um ‚Take-it-or-leave-it‘-Szenarien durchzusetzen.“

So funktioniert das ökonomisch. Erst nicht reden, dann jammern. Wer empört ist über die Marktlage, behält die eigene Gage trotzdem für sich, weil die nächste Produktion ja kommt.

Dazu kommt der zweite Hebel. Wer eine Projektpauschale aushandelt und dann 70 statt 50 Stunden arbeitet, arbeitet 20 Stunden umsonst. Das ist branchenüblich. In der offiziellen Statistik sieht man davon nichts.

Erwachsenenbildung: das halbe Lichtfeld

Ein Schritt zur Seite, in einen anderen weiblich dominierten Bereich der Solo-Selbstständigkeit. Die Erwachsenenbildung. Dort gibt es Honorarordnungen, Berufsverbände, dokumentierte Forderungen. Eine Form von Halbtransparenz.

Und es gibt 17 Euro pro 45-Minuten-Unterrichtseinheit an der einen Volkshochschule und 35 Euro an der anderen. Selbe Qualifikation, selbe Vorbereitung, selbe Arbeit. Eine Analyse der GEW NRW zur Lage der Sprachkursleitenden formuliert es so:

„Ein systematischer Vergleich der einzelnen Bundesländer und Kommunen offenbart eine tief zersplitterte Honorarlandschaft.“

GEW und ver.di fordern ein bundesweites Mindesthonorar von 38 Euro pro Unterrichtseinheit für arbeitnehmerähnliche Dozierende und 71,70 Euro für staatlich finanzierte Bildungsangebote, orientiert an Tarifgruppe E 11 TVöD und inklusive Vor- und Nachbereitung. Solange diese Standards nicht greifen, bezahlt der Wohnort.

Das ist trotzdem mehr Transparenz als im Maskenbild. Die Sprachkursleiterin in Krefeld weiß zumindest, was die Kollegin in Castrop-Rauxel bekommt.

Was die EU jetzt regelt

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) ist kein kosmetischer Eingriff. Eine rechtswissenschaftliche Analyse beschreibt die Stoßrichtung als „präventive Transparenz und drakonische Durchsetzungsmechanismen“. Die EU will das geschlechtsspezifische Entgeltgefälle abbauen.

Konkret heißt das: Stellenanzeigen enthalten Gehaltsbänder. Beschäftigte haben ein Auskunftsrecht über Vergleichsentgelte. Unternehmen ab 100 Beschäftigten berichten regelmäßig über geschlechtsspezifische Entgeltunterschiede, gestaffelt ab 2027, ab 2031 dann auch kleinere Betriebe.

Im Anwendungsbereich der Richtlinie steht der Satz, der mich interessiert. Vom Schutz ausgenommen sind „echte Selbstständige und freie Mitarbeiter, die eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, frei von Weisungsgebundenheit agieren und nicht in die Betriebsorganisation eingegliedert sind“. Die Auskunftsrechte gelten für sie nicht. Die Berichtspflichten gelten nicht. Die Sanktionen auch nicht.

Wo der Pay Gap am größten ist

Bleibt die Frage, wie groß die Lücke bei den Ausgeschlossenen ist.

Der unbereinigte Gender Pay Gap in Deutschland liegt 2024/2025 nach Destatis bei 16 Prozent. Bei Frauen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, beträgt der Einkommensunterschied zu männlichen Kollegen 25 Prozent. In der darstellenden Kunst und im Film sind es 33 Prozent. Das macht laut Datenreport „Baustelle Geschlechtergerechtigkeit“ des Deutschen Kulturrats einen Unterschied von 8.725 Euro im Jahr.

Die Reihenfolge ist auffällig. Je weiter weg vom Angestelltenverhältnis, je näher an der Solo-Selbstständigkeit im Kreativbereich, desto größer die Lücke. Genau dort, wo die neue Schutzregelung nicht greift, klafft sie am breitesten.

Wer hier eigentlich gerade baut

In meiner Arbeit mit fempower.me sehe ich, wer in dieser Schutzlücke arbeitet. Coachinnen, Beraterinnen, Therapeutinnen, Künstlerinnen, Wissenschaftlerinnen mit eigenen Formaten. Maskenbildnerinnen, die zwischen Produktionen jonglieren. Sprachkursleiterinnen, die ihre Stunden über drei Träger zusammensuchen.

Selbstständigkeit ist für viele eine bewusste Wahl. Eine Form, die sie selbst gestalten. Eine Art zu arbeiten, in der eigene Vorstellungen Platz finden, die im Angestelltenverhältnis nicht entstehen würden.

Verhandelt werden die Preise trotzdem ohne Vergleichswerte, ohne offizielle Branchenstatistik, ohne rechtliches Korrektiv. Verhandlungsmacht entscheidet. Und Verhandlungsmacht ist statistisch ungleich verteilt.

Berufsverbände versuchen gegenzusteuern. Der Bundesverband Freie Darstellende Künste hebt seine Honoraruntergrenze 2026 auf 3.600 Euro netto pro Monat für KSK-Versicherte, 4.220 Euro für andere. Eine Strukturanalyse zum Gender Pay Gap im DACH-Raum formuliert die Strategie so:

„FLINTA*-Personen müssen sich stärker vernetzen, um Markt- und Preisdaten transparent auszutauschen und so den ‚Silo-Effekt‘ ungleicher Honorare aufzubrechen.“

Das ist Selbsthilfe. Sie funktioniert dort, wo Vernetzung gelingt. In Branchen ohne Berufsverband bleibt sie ein Vorsatz ohne Apparat.

Was am 7. Juni passiert ist und was nicht

Mit dem 7. Juni 2026 ist Lohnungleichheit für Angestellte ein dokumentationspflichtiger Tatbestand geworden. Für die KSK-Versicherte mit 25 Prozent Einkommensunterschied bleibt sie ein privates Verhandlungsergebnis.

Im Maskenbildforum wird weiter andeutungsweise geantwortet. „Das musst du für dich herausfinden“ bleibt der Satz, mit dem die nächste Einsteigerin ins System eingeführt wird.

Was sich verändern lässt, liegt bei uns. Honorarordnungen der Berufsverbände kennen und einfordern. Sätze unter Kolleginnen offen teilen. Und im eigenen Geschäft: auf der Website Preise sichtbar machen, statt sie in individuelle Verhandlungen zu verschieben. Die Bühne bauen wir ohnehin. Diesmal mit einem Preisschild davor.

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